Transparenzverordnung
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung
Angaben nach der Verordnung (EU) 2019/2088 (Art. 3, 4 und 5). Sie gelten für unsere Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, zum Beispiel fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen.
1. Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung (Art. 3 Abs. 2)
Wir verfolgen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Das heißt für Sie:
- Bei der Auswahl von Versicherern und Produkten berücksichtigen wir die Informationen, die die Versicherer zu Nachhaltigkeitsrisiken bereitstellen.
- In der Beratung sagen wir Ihnen ausdrücklich, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für Sie einen erkennbaren Vor- oder Nachteil bedeutet.
- Im Beratungsgespräch fragen wir Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen ab und berücksichtigen sie bei der Produktauswahl.
- Nachhaltigkeitsrisiken können den Wert einer Anlage und damit die Rendite mindern. Wie Ihr Versicherer sie bei seinen Investitionsentscheidungen berücksichtigt, erläutert er in seinen vorvertraglichen Informationen.
2. Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung (Art. 4 Abs. 5)
Wir berücksichtigen in der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
- Grundlage sind die Erklärungen, die die Versicherer als Finanzmarktteilnehmer nach Art. 4 der Verordnung veröffentlichen, und ihre vorvertraglichen Informationen. Für deren Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich.
- Keine eigene Rangfolge: Eine eigene Einstufung oder Auswahl der Produkte anhand der Indikatoren nach Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 nehmen wir nicht vor; eigene Schwellenwerte legen wir nicht fest.
- Derzeit nur bedingt: Die Daten der Versicherer sind noch im Aufbau. Deshalb ist die Berücksichtigung zurzeit nur eingeschränkt möglich.
- Auf Wunsch genauer: Wenn Sie es wünschen, berücksichtigen wir die nachteiligen Auswirkungen auf Basis der aktuell verfügbaren Daten.
3. Vergütung (Art. 5)
Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen hängt nicht davon ab, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Dasselbe gilt für die Vergütung unserer Mitarbeiter und Untervermittler.